DIGITALISIERUNG

„Digitalisierung bezeichnet im ursprünglichen Sinn das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate.“ (Oxford English Dictionary)

Wir bei O.P.P. beschäftigen uns im Rahmen von Digitalisierungsprojekten insbesondere mit der Transformation analoger Dokumente in digitale Formate. Dies vor allem unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit (insbesondere im Zusammenhang mit der Wahrung von gesetzlichen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten).

Durch den Transformationsprozess dürfen keine Informationen verloren gehen, idealerweise werden die digitalen Daten noch durch zusätzliche Informationen angereichert, die deren weitere Verarbeitung unterstützen (zB Metadaten, Aufbewahrungsfristen, etc.). Soweit erforderlich wird die Unversehrtheit des Inhalts und die Identität der Herkunft der Daten durch Methoden der digitalen Signatur (im Sinne der eIDAS-Verordnung) gewährleistet.

Weitere Informationen zu konkreten Projektthemen der Digitalisierung finden Sie unter folgenden Links.

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